Wer von Euch kennt sich denn in so wirtschaftsdingens aus:
Bad Brain Entertainment ist eine Ltd. - eine typisch angelsächische Geschäftsform die in USA und UK ja sehr gängig ist. Ich nehme an, BBE ist als Ltd. in Großbritannien eingetragen - USA halte ich für unwahrscheinlich, bzw. ist wohl so ohne weiteres garnicht möglich (Bei Ltd gilt mittlerweile wohl Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU). Bei VNR heißt es dazu:
"Die UK Limited (Ltd.) ist eine britische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit der deutschen GmbH vergleichbar und in der gesamten EU als selbstständige und unselbstständige Niederlassung beim örtlichen Handelsregister eintragungsfähig. Der Hauptsitz der Firma aber befindet sich in Großbritannien."
und weiter
"Führt ein Deutscher die Geschäfte über eine Ltd. in Großbritannien, hat aber seinen Wohnsitz in Deutschland, so handelt es sich um eine klassische Briefkastenfirma. Im Klartext: Er begeht Steuerhinterziehung - und die ist strafbar."
Es scheint mir also so, dass die alleinige Angabe einer Bezugsadresse in GB nicht ausreicht - schließlich muss in GB der Hauptsitz sein.
Leider ist auf der Seite von BBE nicht viel darüber zu erfahren - man erhält auch nur eine Firmenaddresse in Leverkusen. Einzige Ausnahme ist die Erwähnung von Wise Monkey Ltd. aus London, deren Finanzierungskonzepte für Computerspiele (Bonding etc.) möglicherweise BBE als Startkapital genutzt hat.
Blickt da jemand durch?
BBE: Geschäftsform Ltd?
- basti007
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Hm, ich dachte, sie bekämen Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau… Das hat mich sowieso schon ziemlich gewundert. Auf der einen Seite finde ich es zwar schön, dass sie A Vampyre Story veröffentlichen wollen, aber wenn das ganze nicht mit rechten Dingen zugeht und am Ende deutsche Steuergelder (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in englische (oder gar keine, zumindest nicht deutsche) (Steuer-) Kassen fließen, halte ich das für eine große Sauerei…
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Ich bin zu faul, um meine Worte zu belegen...aber dazu fällt mir nur ein, dass ich mal gelesen habe, man in Deutschland eine LTD als junger Unternehmer zumeist führt, um seine Haftbarkeit zu begrenzen und um relativ schnell und unproblematisch Unternehmer zu werden. Die Geschäftsform ist wohl ok., aber für Geschäftspartner eventuell problematisch. Für die Steuerbehörden ist diese Geschäftsformbezeichnung glaub ich nicht soo kritisch, ws geht dabei mehr um die Haftbarkeit.
Laß mich den Aberglauben eines Volkes schaffen, und mir ist es gleich, wer ihm seine Gesetze oder seine Lieder gibt.
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Ich habe vor kurzem ein Brief von meiner Bank? erhalten, in dem mir vorgeschlagen wurde eine LTD im Ausland zu gründen. Hab's aber weggeworfen.
Wenn Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft nichts weiter sind als verlorene Ideen aus einer anderen Ära,
etwa wie Boote auf einem ausgetrockneten See, dann ist die Beendigung eines Prozesses nie zu definieren.
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- basti007
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... zudem kann man mit nur 3 Euro bereits eine Ltd. eintragen lassen - exkl. Vermittlungskosten.Hexenjohanna hat geschrieben:Ich bin zu faul, um meine Worte zu belegen...aber dazu fällt mir nur ein, dass ich mal gelesen habe, man in Deutschland eine LTD als junger Unternehmer zumeist führt, um seine Haftbarkeit zu begrenzen und um relativ schnell und unproblematisch Unternehmer zu werden. Die Geschäftsform ist wohl ok., aber für Geschäftspartner eventuell problematisch. Für die Steuerbehörden ist diese Geschäftsformbezeichnung glaub ich nicht soo kritisch, ws geht dabei mehr um die Haftbarkeit.
Mich interessiert bei BBE momentan aber mehr, wie die zu einer Ltd ohne britischen Hauptsitz werden konnten. Es scheint mir ja so zu sein, dass die Angabe einer reinen britischen Briefkastenaddresse nicht legal ist. Zumindest müsste BBE dann auch in GB versteuern - und dafür find ich wiederum die angesprochenen KfW Fördergelder merkwürdig.
Auf anderen Seiten habe ich aber wieder widersprüchliche Informationen zur Ltd gefunden. So hat der "Europäische Gerichtshof (EuGH) am 05.11.2002 entschieden, dass beispielsweise englische Limited Companies in der gesamten EU voll rechtsfähig sind, auch wenn im Herkunftsland keine Geschäfte getätigt werden. Mit dem Urteil vom 13.03.2003 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) diesen Vorgaben unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung angeschlossen. [...]Die Besteuerung der Ltd. & Co. KG erfolgt ausschließlich nach deutschem Recht. Sie wird in das Handelsregister eingetragen und der juristische Sitz „registered office“ ist in England, der tatsächliche Verwaltungssitz in Deutschland. Die Limited ist ausschließlich Komplementär einer deutschen KG (Personengesellschaft) und es handelt sich hierbei um eine sogenannte non-trading-company. Das erforderliche (Haft-)Kapital wird von dem Unternehmer als Kommanditeinlage eingebracht. Diese müssen nicht sofort, sondern nur bei Bedarf in Form von Bar- oder Sacheinlagen eingezahlt werden. "
http://www.foederland.de
Ich denke also mal, dass ich entweder die Informationen des VNR oben falsch deute, oder dass sie veraltet sind. Dementsprechend kann man wohl EU-weit jede Geschäftsform anderer EU Länder annehmen, wenn man möchte. Hat durchaus Vorteile:
Die englische Form der GmbH bietet viele Vorteile:
-In Deutschland voll handlungsfähig und eintragbar, selbst wenn in England keine Geschäfte getätigt werden ( EU-Recht)
-Keine persönliche Haftung auf das Privatvermögen, Durchgriffshaftungen nur in sehr selten Fällen möglich
-Keine 50 000,00 DM Stammkapital erforderlich, das Stammkapital einer LTD beläuft sich auf ca. 800 DM
-Geringe Eintrags- und Reg.-Kosten
- Europaweit geschäfts- und handlungsfähig
- Legale Steuerminderung
- Anonyme Gründung möglich
http://www.c4visions.de/ltd.htm
- Rech
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