„Gamergate“ oder: was machen gegen den Frauenhass im Netz?
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Re: „Gamergate“ oder: was machen gegen den Frauenhass im Netz?
Ich würde hier gerne nochmal etwas ausführlicher über den Fall Sigi Maurer mit euch reden und eure Meinung dazu hören. Vorausgesetzt, dass daran Interesse besteht, natürlich. Die Sache ist, wie ich finde exemplarisch für das Thema sexistischer Hatespeech, wenn sie auch nichts mit Gaming zu tun hat.
Hier nochmal eine kurze Zusammenfassung des Vorfalls. Die Verhandlung gegen Sigi Maurer wurde auf Oktober vertagt. Der Kläger will durch einen Verbindungsnachweis seines Anbieters nachweisen, dass er zu dem Zeitpunkt, an dem die Nachrichten abgesetzt wurden, mit seiner Freundin telefoniert habe. Zudem muss er einen Nachweis darüber erbringen, auch tatsächlich einen finanziellen Schaden erlitten zu haben.
Was ich mich jetzt frage bzw. was mich interessiert ist:
* Was hättet ihr an ihrer Stelle gemacht?
* Wie hätte Frau Maurer, eurer Meinung nach mit diesen Nachrichten umgehen sollen bzw. findet ihr es gut, dass sie die Nachrichten veröffentlicht hat, und das mit vollem Namen des mutmaßlichen Absenders?
* Findet ihr es angemessen, dass das Verschicken privater Nachrichten mit derartigen Inhalten in Österreich nicht strafrechtlich relevant ist?
* Weiß jemand aus dem Lameng, wie genau die diesbezügliche rechtliche Situation in Deutschland ist? Habe zwar etwas dazu im Netz recherchiert, habe aber keine ganz eindeutige Antwort dazu gefunden.
Meine Fragen müssen natürlich nicht abgearbeitet werden sondern sind nur so als eventuelle Anstöße bzw. zum Einstieg gedacht.
Hier nochmal eine kurze Zusammenfassung des Vorfalls. Die Verhandlung gegen Sigi Maurer wurde auf Oktober vertagt. Der Kläger will durch einen Verbindungsnachweis seines Anbieters nachweisen, dass er zu dem Zeitpunkt, an dem die Nachrichten abgesetzt wurden, mit seiner Freundin telefoniert habe. Zudem muss er einen Nachweis darüber erbringen, auch tatsächlich einen finanziellen Schaden erlitten zu haben.
Was ich mich jetzt frage bzw. was mich interessiert ist:
* Was hättet ihr an ihrer Stelle gemacht?
* Wie hätte Frau Maurer, eurer Meinung nach mit diesen Nachrichten umgehen sollen bzw. findet ihr es gut, dass sie die Nachrichten veröffentlicht hat, und das mit vollem Namen des mutmaßlichen Absenders?
* Findet ihr es angemessen, dass das Verschicken privater Nachrichten mit derartigen Inhalten in Österreich nicht strafrechtlich relevant ist?
* Weiß jemand aus dem Lameng, wie genau die diesbezügliche rechtliche Situation in Deutschland ist? Habe zwar etwas dazu im Netz recherchiert, habe aber keine ganz eindeutige Antwort dazu gefunden.
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Re: „Gamergate“ oder: was machen gegen den Frauenhass im Netz?
Wie ist denn die rechtliche Lage in Österreich, wenn mit dem PC fremde Leute Straftaten begehen? Zumindest müsste Fahrlässigkeit vorliegen. Schließlich hätten auch Terroristen oder Kinderschänder Zugang gehabt. Dann sollte der Wirt den Urheber der Nachrichten zur eigenen Entlastung benennen können (ist das nicht so wie die Unfallverursachung, wenn jemand anders den eigenen Wagen gefahren ist)?
Ich glaube, da muss man noch ein bisschen recherchieren. Inzwischen ist die Suche nach Klarnamen bei Straftaten nicht mehr tabu, ist augenscheinlich die einzige Möglichkeit, Leute zu fassen zu kriegen. Außerdem ist nicht der Inhalt der Texte hier Verhandlungsgrund, sondern die mutmaßliche Falschbenennung des Urhebers (Rufschädigung und so). Schon krass irgendwie.
Ich glaube, da muss man noch ein bisschen recherchieren. Inzwischen ist die Suche nach Klarnamen bei Straftaten nicht mehr tabu, ist augenscheinlich die einzige Möglichkeit, Leute zu fassen zu kriegen. Außerdem ist nicht der Inhalt der Texte hier Verhandlungsgrund, sondern die mutmaßliche Falschbenennung des Urhebers (Rufschädigung und so). Schon krass irgendwie.
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Re: „Gamergate“ oder: was machen gegen den Frauenhass im Netz?
Wenn ich das richtig verstehe, ist es schon so, dass der Ladenbesitzer/Kläger als Accountinhaberdazu verpflichtet ist, dafür zu sorgen hat, dass von seinem Account aus kein Missbrauch betrieben wird. Wie aber ein Verstoß dagegen geahndet wird, weiß ich auch nicht. Er kann wohl keinen konkreten Urheber benennen da er behauptet zu dem Zeitpunkt nicht direkt im Laden gewesen zu sein, hat aber vor Gericht angegeben, dass eine Kundin (die er wohl bisher auch nicht benennen kann) zu ihm gesagt habe, ein älterer Mann mit schütterem Haar sei an dem Computer gewesen.
Zuletzt geändert von Bratwurstschnecke am 13.09.2018, 15:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: „Gamergate“ oder: was machen gegen den Frauenhass im Netz?
Der Fall ist kompliziert, da es sich um verschiedene Fälle handelt.
Sie hat diese ekelhafte Mail erhalten. Wenn ich den Artikel richtig verstehe, ist das in Österreich deswegen nicht strafbar, weil es nicht öffentlich zugänglich gemacht wurde. Bei uns in Deutschland wäre das definitiv strafbar.
Sie hat dann, und das ist ein vom obigen Fall juristisch zu trennendes Problem, selbst eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat? begangen, weil sie personenbezogene Daten und eine PN veröffentlicht hat. Das wäre dann Selbstjustiz. Was ich aber bei der oben beschriebenen Gesetzeslage aus ihrer Sicht nachvollziehen kann.
Das sind aber zwei unterschiedliche Baustellen. Hier steht ein leider legales, aber schändliches verhalten, gegen einen Rechtsbruch.
Hier in Deutschland wäre das auch strafbar. Allerdings könnte man hier eine solche Mail auch anzeigen.
juristisch ist das ziemlich eindeutig. Moralisch wäre es sinnvoll, wenn die Richter durch eine milde Geldstrafe und einer Weisung an die Gesetzgeber den Auftrag geben, dass diese Rechtslücke geschlossen wird.
Was die Beweislage angeht, ob der Typ diese Mail geschrieben hat oder nicht, ist nicht Sache von mir. Es ist ja möglich, dass seine Aussage stimmt und es war ein Mitarbeiter. Wir können ihm nur vor den Kopf schauen. Wenn sein Anwalt begründete Zweifel darlegen kann, sind das eben begründete Zweifel.
Und was die Aussage der Politikerin bezüglich Verdrehung von Täter-Opfer angeht.
Sie ist Opfer dieser Nachricht
Er ist Opfer ihrer unrechtmäßigen Veröffentlichung
Das sind zwei Taten und zwei Opfer, juristisch gesehen. Auch wenn man das moralisch anders bewerten mag.
Mir ist übrigens aufgefallen, dass der Begriff "bitch" verwendet wird. Ich würde den Urheber eher als jüngeren Mann, vielleicht noch mittleren Alters einordnen. Ein älterer Herr passt da irgendwie nicht. Ist nur ein Indiz.
Sie hat diese ekelhafte Mail erhalten. Wenn ich den Artikel richtig verstehe, ist das in Österreich deswegen nicht strafbar, weil es nicht öffentlich zugänglich gemacht wurde. Bei uns in Deutschland wäre das definitiv strafbar.
Sie hat dann, und das ist ein vom obigen Fall juristisch zu trennendes Problem, selbst eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat? begangen, weil sie personenbezogene Daten und eine PN veröffentlicht hat. Das wäre dann Selbstjustiz. Was ich aber bei der oben beschriebenen Gesetzeslage aus ihrer Sicht nachvollziehen kann.
Das sind aber zwei unterschiedliche Baustellen. Hier steht ein leider legales, aber schändliches verhalten, gegen einen Rechtsbruch.
Hier in Deutschland wäre das auch strafbar. Allerdings könnte man hier eine solche Mail auch anzeigen.
juristisch ist das ziemlich eindeutig. Moralisch wäre es sinnvoll, wenn die Richter durch eine milde Geldstrafe und einer Weisung an die Gesetzgeber den Auftrag geben, dass diese Rechtslücke geschlossen wird.
Was die Beweislage angeht, ob der Typ diese Mail geschrieben hat oder nicht, ist nicht Sache von mir. Es ist ja möglich, dass seine Aussage stimmt und es war ein Mitarbeiter. Wir können ihm nur vor den Kopf schauen. Wenn sein Anwalt begründete Zweifel darlegen kann, sind das eben begründete Zweifel.
Und was die Aussage der Politikerin bezüglich Verdrehung von Täter-Opfer angeht.
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Das sind zwei Taten und zwei Opfer, juristisch gesehen. Auch wenn man das moralisch anders bewerten mag.
Mir ist übrigens aufgefallen, dass der Begriff "bitch" verwendet wird. Ich würde den Urheber eher als jüngeren Mann, vielleicht noch mittleren Alters einordnen. Ein älterer Herr passt da irgendwie nicht. Ist nur ein Indiz.
Meine Top 5 von Spielen, Stand für August 2018: 1.) DOTT 2 Fangame • 2.) Thimbleweed Park • 3.) The Last Of Us • 4.) Resident Evil 7 • 5.) Little Nightmares
- Bratwurstschnecke
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Re: „Gamergate“ oder: was machen gegen den Frauenhass im Netz?
Sollte es tatsächlich so gewesen sein, dass jemand anders diese nachrichten verschickt hat, hätte er obendrein einige spezielle orthografische Eigenheiten bzw. die Interpunktion des Ladenbesitzers nachgeahmt oder genauer gesagt, die seiner Homepage. Da wäre dann das Verwenden des Wortes "bitch" wohl ebenso Teil der Nachahmung.
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- regit
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Re: „Gamergate“ oder: was machen gegen den Frauenhass im Netz?
Meiner Ansicht nach spielt es eigentlich keine Rolle, wer der die Nachrichten verschickt hat, da sich der Absender nicht strafbar gemacht hat. Die Politikerin hätte besser daran getan, diese Nachrichten ohne Angabe des Absenders zu veröffentlichen mit dem Aufruf, dass es in Österreich endlich zur Straftat erklärt wird. So hat sie sich leider ganz alleine strafbar gemacht.
Für's Strafmaß allerdings wäre es dann wohl doch wieder von Bedeutung, wer der tatsächliche Absender ist.
Für's Strafmaß allerdings wäre es dann wohl doch wieder von Bedeutung, wer der tatsächliche Absender ist.
- Uncoolman
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Re: „Gamergate“ oder: was machen gegen den Frauenhass im Netz?
Wir haben zuwenig Info, um uns eine Meinung zu bilden. Allerdings würde, wenn der Computer für andere Zwecke "miss" braucht wurde, der Besitzer des Accounts dafür haftbar gemacht werden.
Wählt sich jemand in meinen Amazon-Account ein und kauft unter meinem Namen etwas für 1000 Euro ein, bin ich dafür haftbar. Immerhin wird zwischen mir (dem Accountinhaber) und Amazon ein Vertrag eingegangen. In den AGB, die sich nie jemand durchliest..., steht, dass ich dafür Sorge zu tragen habe, dass mit meinem Account kein Unsinn getrieben wird und dass ich mein Passwort niemandem zugänglich mache. Habe ich mich nicht ausgeloggt, handele ich zumindest grob fahrlässig. Das gilt dann auch für offene Facebookaccounts.
Schreibt eine Schwindelfirma einen Brief unter einem anderen Namen, z.B. der Stadtverwaltung, der Bank, der Versicherung usw., so begeht sie eine Straftat. In den allermeisten Fällen fordert sie mich auf, etwas auf ihr Konto zu zahlen; vergleichbar zum Thema könnte sie aber auch im Namen z.B. eines Bundestagsabgeordneten Verleumdungen in die Welt setzen oder Drohungen aussprechen. Ein Brief ist in diesem Fall nur ein anderes Transportmittel, eine Fälschung bleibt es.
Es ist richtig, dass zwei Straftaten vorliegen. Es ist mir nicht bekannt, dass das Veröffentlichen von PNs oder Mails mit Klarnamen verboten ist. Dann hat der Verursacher mit falschem Namen unterschrieben (was wir nicht wissen) - dann hat er sich der Fälschung schuldig gemacht -, oder er hat einfach nur den Account der Plattform genutzt - dann hätte gar kein Name auftauchen dürfen. Allerdings ist davon auszugehen, dass der Accountbesitzer auch Verfasser der Nachricht ist.
Man könnte auch argumentieren, dass der Restaurantbesitzer auf jeden Fall einen Ruf zu verlieren hat. Denn entweder war er es selbst - dann ich die Reaktion nachvollziehbar -, oder er hat es zugelassen, dass solche Typen seinen PC missbrauchen können. Ich glaube zwar auch, dass es ein "Jugendstreich" besoffener Kneipenbesucher gewesen ist, und dass wahrscheinlich die Empfängerin rein zufällig ausgewählt wurde (also nicht mal persönlich getroffen werden sollte) - das ändert aber nichts daran, dass es möglich war.
Wählt sich jemand in meinen Amazon-Account ein und kauft unter meinem Namen etwas für 1000 Euro ein, bin ich dafür haftbar. Immerhin wird zwischen mir (dem Accountinhaber) und Amazon ein Vertrag eingegangen. In den AGB, die sich nie jemand durchliest..., steht, dass ich dafür Sorge zu tragen habe, dass mit meinem Account kein Unsinn getrieben wird und dass ich mein Passwort niemandem zugänglich mache. Habe ich mich nicht ausgeloggt, handele ich zumindest grob fahrlässig. Das gilt dann auch für offene Facebookaccounts.
Schreibt eine Schwindelfirma einen Brief unter einem anderen Namen, z.B. der Stadtverwaltung, der Bank, der Versicherung usw., so begeht sie eine Straftat. In den allermeisten Fällen fordert sie mich auf, etwas auf ihr Konto zu zahlen; vergleichbar zum Thema könnte sie aber auch im Namen z.B. eines Bundestagsabgeordneten Verleumdungen in die Welt setzen oder Drohungen aussprechen. Ein Brief ist in diesem Fall nur ein anderes Transportmittel, eine Fälschung bleibt es.
Es ist richtig, dass zwei Straftaten vorliegen. Es ist mir nicht bekannt, dass das Veröffentlichen von PNs oder Mails mit Klarnamen verboten ist. Dann hat der Verursacher mit falschem Namen unterschrieben (was wir nicht wissen) - dann hat er sich der Fälschung schuldig gemacht -, oder er hat einfach nur den Account der Plattform genutzt - dann hätte gar kein Name auftauchen dürfen. Allerdings ist davon auszugehen, dass der Accountbesitzer auch Verfasser der Nachricht ist.
Man könnte auch argumentieren, dass der Restaurantbesitzer auf jeden Fall einen Ruf zu verlieren hat. Denn entweder war er es selbst - dann ich die Reaktion nachvollziehbar -, oder er hat es zugelassen, dass solche Typen seinen PC missbrauchen können. Ich glaube zwar auch, dass es ein "Jugendstreich" besoffener Kneipenbesucher gewesen ist, und dass wahrscheinlich die Empfängerin rein zufällig ausgewählt wurde (also nicht mal persönlich getroffen werden sollte) - das ändert aber nichts daran, dass es möglich war.
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Re: „Gamergate“ oder: was machen gegen den Frauenhass im Netz?
Ihn ein bis zweimal gesagt er soll aufhören mir solche perversen Sachen zu schicken, und seine Beleidigungen z unterlassen.
Hätte er keine Ruhe gegeben ihm darüber aufgeklärt das ich ihn anzeigen würde.
Dazu gibt es zwei Seiten zum veröffentlichen von Nachrichten:Bratwurstschnecke hat geschrieben: ↑13.09.2018, 14:31
* Wie hätte Frau Maurer, eurer Meinung nach mit diesen Nachrichten umgehen sollen bzw. findet ihr es gut, dass sie die Nachrichten veröffentlicht hat, und das mit vollem Namen des mutmaßlichen Absenders?
Es gibt Leute die einen damit bloßstellen wollen, oder daran auch leider Profit schlagen wollen.
Eine Masche die nun Youtuber zum Teil abziehen, und sie denken allein ein zensierter Name macht das ganze noch legitim.
Es ist und bleibt Bloßstellung.
Jeddoch, manche Leute hören erst dann mit ihren Mobbing/Beleidigungen/Belästigen erst dann auf wenn man ihnen klipp und klar sagt entweder ist Sense mit dem ganzen, oder man veröffentlicht es.
Rate mal wovor zb Psychopathen sich fürchten, das jeder ihre wahre Natur sieht.
Das die Maske die sie tragen runterfliegt und man ihr echtes Ich sieht.
Und das ist meist eiskalt, berechnend, manipulativ, oberflächlich, gnadenlos, nicht verzeihend und sehr skrupelos und gewissenslos.
Ich sage nicht das er ein Psychopath ist, aber.. viele Leute grad im Internet versuchen zu verbergen wer sie sind, viele spielen anderen was vor.
Ergo kein Wunder das sie dann sauer werden wenn jemand andere darüber aufklärt wie sie in Wirklichkeit sind, weil dann somit die Maske die sie tragen, runterfliegt.
Das versuchen sie mit allen Mitteln zu verhindern, auch mit Anschuldigungen wie man würde ihre Privatsphäre nicht wahren etc.
Zum Teil finde ich es falsch Nachrichten zu veröffentlichen von von jemand, andererseits denke ich mir, warum soll man schweigen. wegen dem was einen angetan wird?
Manchmal kann das der einzige Weg sein, anderen klar zu machen das sie damit auf zu hören haben, oder es hat Konsequenzen.
Das hat nichts gar nichts mit Rache zu tun, es ist jemand eine Grenze auf zu zeigen.
Ich finde es somit richtig das sie seine Nachrichten veröffentlichte.
Sicher hat jeder mal einen schlechten Tag und tut Dinge die er bereut und nicht mehr rückgängig zu machen sind , nur glaub mir mal eines: Jemand der andere sexuell belästigt, der weiß haargenau was er tut, das war keine Unabsichtlichkeit mehr.
Das war kein er ist vor Wut explodiert und ihm ist mal ein Schimpfwort entflohen oh nein.
Jemand der andere gezielt erniedrigt. mobbt, oder sexuell belästigt tut das mit voller Absicht, aber will das andere davon nichts wissen, damit er das weiter mit anderen Leuten abziehen kann.
Der einzige WEG das zu beenden ist zu sagen: Man zeigt in Form von Beweisen was einen angetan wird.
Es geht kaum anders :/
Damit meinst du das weitergeben der Nachrichten oder?Bratwurstschnecke hat geschrieben: ↑13.09.2018, 14:31 * Findet ihr es angemessen, dass das Verschicken privater Nachrichten mit derartigen Inhalten in Österreich nicht strafrechtlich relevant ist?
Nein es sollte strafrechtlich auch keine Relvanz haben, sondern die was hat sich in den Fall genau abgespielt.
Sprich was der Täter dem Opfer antat.
Nein weiß ich leider nicht.Bratwurstschnecke hat geschrieben: ↑13.09.2018, 14:31 * Weiß jemand aus dem Lameng, wie genau die diesbezügliche rechtliche Situation in Deutschland ist? Habe zwar etwas dazu im Netz recherchiert, habe aber keine ganz eindeutige Antwort dazu gefunden.
Die Lage ist doch relativ simpel:
Er hat sie beleidigt.
Erniedrigt, gemobbt, belästigt sexuell massiv.
Jemand fett schimpfen geht schon in Richtung mobbing.
Zumal sie ja nicht mal dick ist..
Ich kaufe ihm das nicht ab das jemand anderes seinen Pc nutzte definitiv nicht.
Erst recht nicht bei einem Pc für die Arbeit.
Denke mal das grad öffentlich in Büro, wohl jeder seinen Pc mit einen Passwort sichern wird, damit nicht jeder ohne weiteres darauf Zugriff haben kann.
Einfach schon deswegen wegen dem Arbeitsfortschritt, damit keiner einfach den sich ohne weiteres holen kann?
Allein darum schon klingt das wie eine Lüge von ihm, wo er mit wohl hofft seinen Kopf aus der Schlinge ziehen zu können, anstatt das er einfach einsieht was er der Frau angetan hat.
Anstatt einer Entschuldigung, Reue, oder Schuldgefühlen spielt er das Spiel: it wasn´t me.
Er ist kein Stück glaubwürdig.
Und ja sie tat das richtige ihn an zu zeigen, denn auf was hinauf hatte sie das von ihm verdient, nur weil sie nicht aussieht wie Claudia Schiffer?
Mit Sicherheit nicht.
Oder Neid weil sie eine Position bezieht wo sie automatisch dann in der Öffentlichkeit ist?
Neid darauf vielleicht?
Vielleicht spielen beide Faktoren da eine Rolle: Sein Verhalten war nicht ok, anstatt Ausreden zu suchen, sollte er endlich bei ihr sich entschuldigen, und das aufrichtig anstatt weiter zu lügen.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten.
Menschen und Dinge verlangen verschiedene Perspektiven. Es gibt manche, die man aus der Nähe sehen muß, um sie richtig zu beurteilen, und andere, die man nie richtiger beurteilt, als wenn man sie aus der Ferne sieht.
Zitat von François VI. Herzog de La Rochefoucauld
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- Bratwurstschnecke
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Re: „Gamergate“ oder: was machen gegen den Frauenhass im Netz?
Nicht sie hat den Bierladenbesitzer angezeigt sondern er hat sie verklagt und fordert jetzt 60.000€ wegen (ich weiß nicht genau, wie das im österreichischen Recht genau heißt) "übler Nachrede" und wegen angeblicher finanzieller Verluste. Sie ist die Angeklagte, er der Kläger.
Strafrechtlich sind die beleidigenden Nachrichten in Österreich nicht relevant weil sie eben privat verschickt und nicht öffentlich gepostet wurden. Sie hätte ihn gar nicht anzeigen können sondern höchstens zivilrechtlich etwas machen können, wenn auch wohl mit nur sehr geringer Erfolgsaussicht. Das ist ja der "Gag" an der Sache.
@ regit Ja, stimmt - die rechtliche Situation ist da eindeutig aber ehrlich gesagt finde ich es in gewisser Hinsicht gut, dass sie es so gemacht hat. Wer weiß, ob die ganze Debatte so publik geworden wäre, hätte sie den Namen weggelassen. Ohne die Anklage wäre das Ganze eventuell verpufft. Ich denke, ihr war das vorher klar. Ich meine, irgendwo gelsen zu haben, dass sie sich mit einem befreundeten Juristen vorher darüber unterhalten hat. Vielleicht ist so der öffentliche Druck, die Gesetzeslage zu ändern größer geworden.
Zuletzt geändert von Bratwurstschnecke am 13.09.2018, 21:22, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: „Gamergate“ oder: was machen gegen den Frauenhass im Netz?
Bratwurstschnecke hat geschrieben: ↑13.09.2018, 20:42
Nicht sie hat den Bierladenbesitzer angezeigt sondern er hat sie verklagt und fordert jetzt 60.000€ wegen (ich weiß nicht genau, wie das im österreichischen Recht genau heißt) "übler Nachrede" und wegen angeblicher finanzieller Verluste. Sie ist die Angeklagte, er der Kläger.
Strafrechtlich sind die beleidigenden Nachrichten in Österreich nicht relevant weil sie eben privat verschickt und nicht öffentlich gepostet wurden. Sie hätte ihn gar nicht anzeigen können sondern höchstens zivilrechtlich etwas machen können, wenn auch wohl mit nur sehr geringer Erfolgsaussicht. Das ist ja der "Gag" an der Sache.
Das ist ja ungewollt fies Justiz mäßig :/
Wenn sie also seine Nachrichten gepostet hätte öffentlich hätte sie ihn nicht anzeigen können, und auf dem zivilrechtlichen Weg, hätte sie gar nichts gegen ihn tun können?
Das ist bitter.
Die Summe finde ich allerdings als Bußgeld ein wenig hoch angesetzt.
Keine Frage er hat Mist gebaut, ohne jeglichen Zweifel.
Nur die Summe ist dennoch etwas hoch, wie als will sie ihn finanziell bluten lassen, wer hat den bitte mal auf die schnelle soviel Geld?
Keiner?
Außer er ist reich?
Eine Anzeige, hätte genügt, das er meinetwegen eine kleine Strafe bezahlt, und eine Entschuldigung fällig wird von ihm.
Nur jemand fast mit einer so hohen Geldstrafe existenziell fast ruinieren zu können, finde ich verwerflich.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten.
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- Bratwurstschnecke
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Re: „Gamergate“ oder: was machen gegen den Frauenhass im Netz?
@ Sternchen Er will die 60.000 Schleifen von ihr, nicht umgekehrt. Angeklagt ist sie.
Zuletzt geändert von Bratwurstschnecke am 13.09.2018, 21:16, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: „Gamergate“ oder: was machen gegen den Frauenhass im Netz?
Bratwurstschnecke hat geschrieben: ↑13.09.2018, 20:55 @ sternchen Er will die 60.000 Schleifen von ihr, nicht umgekehrt. Angeklagt ist sie.
Oh ok O_O
Das ist ja mal unverschämt von ihm und das alles darum weil sie die Nachrichten veröffentlicht hat?
Mit was begründet er das?
Missachten seiner Privatsphäre?
Der Kerl hat vielleicht Nerven.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten.
Menschen und Dinge verlangen verschiedene Perspektiven. Es gibt manche, die man aus der Nähe sehen muß, um sie richtig zu beurteilen, und andere, die man nie richtiger beurteilt, als wenn man sie aus der Ferne sieht.
Zitat von François VI. Herzog de La Rochefoucauld
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- Bratwurstschnecke
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Re: „Gamergate“ oder: was machen gegen den Frauenhass im Netz?
Er fordert 20.000€ Schadensersatz wegen angeblicher finanzieller Verluste bzw. Kreditschädigung und zusätzlich 40.000€ für die persönliche Kränkung, und Rufschädigung, die er erlitten habe. 60.000€
Er begründet das damit, dass er die Nachrichten nicht verschickt habe und sie ihn zu Unrecht an den öffentlichen Pranger gestellt habe.
Er begründet das damit, dass er die Nachrichten nicht verschickt habe und sie ihn zu Unrecht an den öffentlichen Pranger gestellt habe.
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Re: „Gamergate“ oder: was machen gegen den Frauenhass im Netz?
Alles gut und schön, aber dann muss er einen Weg finden seine Aussage zu beweisen.Bratwurstschnecke hat geschrieben: ↑13.09.2018, 21:07 Er fordert 20.000€ Schadensersatz wegen angeblicher finanzieller Verluste bzw. Kreditschädigung und zusätzlich 40.000€ für die persönliche Kränkung, und Rufschädigung, die er erlitten habe. 60.000€
Er begründet das damit, dass er die Nachrichten nicht verschickt habe und sie ihn zu Unrecht an den öffentlichen Pranger gestellt habe.
Wenn er das nicht kann, finde ich es nur fair das man dann daraus schließt er hat die Taten begangen, und das er dafür gerade zu stehen hat.
Ich bin aber kein Itler um zu wissen ob es Wege gibt, ab zu rufen, wie viele Nutzer am Tag einen Pc zb nutzen,und ob man das irgendwie zurück verfolgen kann.
Sollte er es nicht gewesen sein, muss er es auch beweisen können.
Sonst kann das doch echt jeder behaupten.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten.
Menschen und Dinge verlangen verschiedene Perspektiven. Es gibt manche, die man aus der Nähe sehen muß, um sie richtig zu beurteilen, und andere, die man nie richtiger beurteilt, als wenn man sie aus der Ferne sieht.
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Re: „Gamergate“ oder: was machen gegen den Frauenhass im Netz?
Ich bin der Meinung, keiner hat das Recht, jemanden an den Pranger zu stellen. Hat er eine Straftat begangen, kann man ihn anzeigen.
Stellt Euch mal vor, das passiert mit Euch.
Stellt Euch mal vor, das passiert mit Euch.